Inhaltsverzeichnis
Läden unter 150 Quadratmetern Verkaufsfläche genießen im Baurecht erhebliche Vorteile. Sie gelten nicht als großflächiger Einzelhandel, brauchen weniger Gutachten und bekommen schneller eine Genehmigung. Für Smart Stores, Dorfläden und Hofläden ist das ein echter Gamechanger. Aus meiner eigenen Erfahrung mit dem SB-Lädle in Schöneburg kann ich sagen: Wer unter 150 Quadratmetern bleibt, spart Monate an Bürokratie und oft fünfstellige Beträge an Planungskosten. Hier erkläre ich, wie die Regelung funktioniert, wer profitiert und was Sie bei Ihrem Projekt beachten müssen.
Was ist die 150-Quadratmeter-Regelung?
Als ich meinen ersten Smart Store geplant habe, war die Baugenehmigung meine größte Sorge. Nicht die Technik, nicht die Finanzierung — das Baurecht. Dann hat mich mein Architekt auf die 150-Quadratmeter-Grenze aufmerksam gemacht. Das hat alles verändert.
Die Regelung steckt in der Baunutzungsverordnung, kurz BauNVO. Konkret geht es um die Frage: Ab wann gilt ein Laden als großflächiger Einzelhandel? Die Antwort lautet seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005: ab 800 Quadratmetern Geschossfläche. Das entspricht einer Verkaufsfläche von ungefähr 500 bis 600 Quadratmetern.
Aber es gibt eine viel wichtigere Schwelle darunter. Läden mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche gelten in den meisten Baugebieten als sogenannte Läden für die Versorgung des Gebiets. Das klingt trocken. Was es bedeutet, ist aber gewaltig: Sie dürfen in fast allen Baugebieten errichtet werden — in Mischgebieten, Dorfgebieten, allgemeinen Wohngebieten und sogar in reinen Wohngebieten unter bestimmten Voraussetzungen.
Rechtlicher Hintergrund und BauNVO
Die BauNVO regelt, welche Nutzungen in welchen Baugebieten zulässig sind. Paragraf 2 bis 11 definieren die verschiedenen Gebietstypen. Für uns ist vor allem Paragraf 4 (allgemeines Wohngebiet) und Paragraf 5 (Dorfgebiet) relevant. Dort sind Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner ausdrücklich erlaubt — und zwar ohne Sonderverfahren.
Die 150 Quadratmeter sind dabei keine willkürliche Zahl. Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass ein Laden bis zu dieser Größe typischerweise der Nahversorgung dient. Darüber wird es komplizierter. Dann prüfen die Behörden genauer, ob der Laden noch zum Gebiet passt oder ob er überregionale Kundschaft anzieht.
Unterschied zu bisherigen Genehmigungsverfahren
Bei einem Laden über 150 Quadratmetern verlangt das Bauamt in der Regel ein Einzelhandelsgutachten. Darin muss nachgewiesen werden, dass der neue Laden keine schädlichen Auswirkungen auf die bestehende Versorgungsstruktur hat. So ein Gutachten kostet zwischen 5.000 und 15.000 Euro und braucht drei bis sechs Monate.
Unter 150 Quadratmetern? Entfällt in den meisten Fällen komplett. Sie brauchen natürlich trotzdem eine Baugenehmigung oder eine Nutzungsänderung. Aber der Aufwand reduziert sich massiv. Keine Verträglichkeitsanalyse, kein Verkehrsgutachten, oft nicht einmal eine Umweltprüfung. Bei mir in Schöneburg hat das den Unterschied zwischen sechs Wochen und sechs Monaten Genehmigungszeit gemacht.
| Kriterium | Unter 150 qm | Über 150 qm |
|---|---|---|
| Einzelhandelsgutachten | check In der Regel nicht erforderlich | close Meist Pflicht (5.000–15.000 EUR) |
| Verkehrsgutachten | check Entfällt meist | close Oft gefordert (3.000–8.000 EUR) |
| Zulässig in Wohngebieten | check Ja, als Nahversorger | close Nur mit Ausnahmegenehmigung |
| Zulässig in Mischgebieten | check Ja, generell zulässig | check Ja, aber mit Auflagen |
| Typische Genehmigungsdauer | check 4–8 Wochen | close 3–8 Monate |
| Geschätzte Planungskosten | check 2.000–5.000 EUR | close 10.000–25.000 EUR |
Wer profitiert von der neuen Grenze?
Kurz gesagt: Fast jeder, der einen kleinen Laden auf dem Land eröffnen will. Aber es gibt drei Gruppen, für die die 150-Quadratmeter-Regelung besonders relevant ist.
Dorfläden und SB-Läden in Mischgebieten
Ein typischer SB-Dorfladen braucht zwischen 60 und 120 Quadratmetern Verkaufsfläche. Damit liegt er komfortabel unter der Grenze. Das bedeutet: Sie können in einem Mischgebiet oder Dorfgebiet einen Laden eröffnen, ohne dass die Nachbarn oder die Gemeinde großflächigen Einzelhandel befürchten müssen.
In meiner Beratung erlebe ich immer wieder, dass genau das den Ausschlag gibt. Ein Bürgermeister, der seinem Gemeinderat sagen kann: Wir reden hier nicht von einem Supermarkt, wir reden von einem kleinen Nahversorger unter 150 Quadratmetern. Das ist im Bebauungsplan vorgesehen. Kein Sonderverfahren nötig. Da nicken die meisten sofort.
Smart Stores und Selbstbedienungsläden unter 150 qm
Die meisten Smart Stores, die ich kenne, liegen zwischen 40 und 100 Quadratmetern Verkaufsfläche. Mein SB-Lädle in Schöneburg hat rund 80 Quadratmeter. Selbst gut ausgestattete Container-Stores kommen selten über 60 Quadratmeter. Die 150-Quadratmeter-Grenze ist also wie gemacht für dieses Segment.
Was viele nicht wissen: Auch technische Räume wie der Serverraum, die Kühlzelle oder der Lagerbereich zählen nicht zwingend zur Verkaufsfläche. Entscheidend ist die Fläche, die dem Kunden tatsächlich zugänglich ist. Das kann bei der Berechnung einen erheblichen Unterschied machen. Dazu gleich mehr.
Hofläden und Direktvermarkter
Für Hofläden ist die Regelung besonders interessant. Viele Landwirte wollen ihre Produkte direkt vermarkten, scheuen aber den bürokratischen Aufwand. Ein Hofladen unter 150 Quadratmetern lässt sich in den meisten Fällen im Außenbereich oder im Dorfgebiet genehmigen — oft sogar als privilegiertes Vorhaben nach Paragraf 35 BauGB, wenn er in direktem Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb steht.
Ich kenne mehrere Landwirte in der Region um Au bei Illertissen, die genau diesen Weg gegangen sind. Ein Hofladen mit 40 bis 80 Quadratmetern, bestückt mit eigenen Produkten und Waren von Nachbarhöfen. Genehmigung in vier Wochen. Kosten für die Planung: unter 3.000 Euro. Das ist ein völlig anderer Aufwand als bei einem größeren Projekt.
Was die Regelung konkret vereinfacht
Jetzt wird es praktisch. Was bedeutet die 150-Quadratmeter-Grenze ganz konkret für Ihr Projekt? Drei Dinge machen den größten Unterschied.
Schnellere Baugenehmigungen
Ich sage meinen Beratungskunden immer: Rechnen Sie bei einem Laden unter 150 Quadratmetern mit vier bis acht Wochen Genehmigungszeit. In manchen Gemeinden geht es sogar schneller, weil die Sachbearbeiter wissen, dass es sich um einen unkritischen Nahversorger handelt. Kein Nachbarschaftsstreit, kein Verkehrschaos, keine Konkurrenz zum Ortszentrum.
Zum Vergleich: Bei einem Laden über 150 Quadratmetern dauert allein das Einzelhandelsgutachten drei Monate. Dann kommt die Prüfung, dann die Auflage, dann die Nachbesserung. Schnell sind Sie bei einem halben Jahr, ohne dass auch nur ein Spatenstich passiert ist.
Weniger Gutachten und Nachweise
Das Einzelhandelsgutachten habe ich schon erwähnt. Aber es fallen oft noch weitere Gutachten weg. Kein Immissionsschutzgutachten, wenn Sie keinen Lieferverkehr in der Nacht planen. Kein Stellplatznachweis für 50 Parkplätze, weil ein 80-Quadratmeter-Laden eben keine 50 Parkplätze braucht. Bei meinem SB-Lädle reichen vier Stellplätze — das war nie ein Thema.
Hand aufs Herz: Jedes Gutachten, das wegfällt, spart Ihnen nicht nur Geld, sondern vor allem Nerven und Zeit. In der Planungsphase habe ich erlebt, wie einzelne Gutachten ganze Projekte um Monate verzögert haben. Unter 150 Quadratmetern passiert das deutlich seltener.
Standortvorteile in ländlichen Gebieten
Hier liegt der vielleicht größte Vorteil. In Dorfgebieten und Mischgebieten — also genau dort, wo die meisten Smart Stores entstehen — ist ein Nahversorger unter 150 Quadratmetern planungsrechtlich willkommen. Die Gemeinde muss den Bebauungsplan nicht ändern. Es braucht kein Zielabweichungsverfahren. Der Laden passt einfach rein.
Das ist besonders wichtig für Gemeinden, die schnell handeln wollen. Wenn ein Ort seinen letzten Laden verloren hat und der Bürgermeister eine Lösung sucht, kann ein kleiner Nahversorger unter 150 Quadratmetern oft innerhalb von drei bis vier Monaten stehen — von der ersten Idee bis zur Eröffnung. Das habe ich selbst erlebt, und das sehe ich regelmäßig in meiner Beratung.
Gut zu wissen: Die 150-Quadratmeter-Regelung bezieht sich auf die Verkaufsfläche, nicht auf die Gesamtfläche des Gebäudes. Lager, Technikraum, Personalbereich und Sanitärräume zählen nicht mit. Ein Smart Store mit 80 Quadratmetern Verkaufsfläche und 40 Quadratmetern Lager hat insgesamt 120 Quadratmeter Nutzfläche — fällt aber trotzdem unter die Regelung. Lassen Sie sich das von Ihrem Architekten sauber aufschlüsseln.
Grenzen und Einschränkungen der Regelung
So vorteilhaft die 150-Quadratmeter-Grenze ist — sie ist kein Freifahrtschein. Es gibt Situationen, in denen die Regelung nicht greift oder nur eingeschränkt hilft. Das sollten Sie vorher wissen.
Wann die 150-qm-Grenze nicht greift
In reinen Wohngebieten nach Paragraf 3 BauNVO sind Läden grundsätzlich nicht zulässig — auch nicht unter 150 Quadratmetern. Ausnahmen sind möglich, aber selten. Prüfen Sie immer zuerst den Bebauungsplan. Wenn dort ein reines Wohngebiet festgesetzt ist, wird es schwierig.
Auch im Außenbereich, also auf Flächen ohne Bebauungsplan, gelten besondere Regeln. Hier ist ein Laden nur als privilegiertes Vorhaben zulässig, zum Beispiel in Verbindung mit einem landwirtschaftlichen Betrieb. Ein alleinstehender Smart Store im Außenbereich? Da werden die meisten Bauämter nein sagen.
Und noch ein Punkt, den viele vergessen: Wenn in der Nachbarschaft bereits ein Nahversorger besteht, kann die Behörde argumentieren, dass kein Versorgungsbedarf mehr gegeben ist. Das habe ich einmal bei einem Beratungskunden erlebt. 300 Meter weiter gab es schon einen Bäcker mit kleinem Sortiment. Die Genehmigung hat trotzdem geklappt, aber es hat drei Wochen länger gedauert als geplant.
Länderspezifische Unterschiede
Die BauNVO gilt bundesweit. Aber die Bauordnungen sind Ländersache. Und da gibt es Unterschiede, die in der Praxis einen echten Einfluss haben. In Bayern zum Beispiel können kleine Läden im vereinfachten Genehmigungsverfahren beantragt werden. Das geht schneller und kostet weniger als das Vollverfahren.
In Baden-Württemberg hat das neue Ladenöffnungsgesetz die Situation zusätzlich verbessert. Selbstbedienungsläden ohne Personal vor Ort können unter bestimmten Bedingungen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das ist ein enormer Vorteil, der die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessert. In Nordrhein-Westfalen dagegen sind die Regelungen strenger — dort sollten Sie die Sonntagsöffnung separat klären.
Ehrlich gesagt: Die länderspezifischen Unterschiede sind einer der Gründe, warum ich jedem Gründer rate, sich vor Ort beraten zu lassen. Was in Bayern in vier Wochen erledigt ist, kann in einem anderen Bundesland drei Monate dauern. Und sobald die Genehmigung steht, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Fördermöglichkeiten — da ist oft mehr drin, als die meisten denken.
Typische Smart Store Formate und ihre Verkaufsflächen
- Container-Store (Fertigmodul) — 20 bis 40 qm Verkaufsfläche, ideal für Teststandorte und kleine Gemeinden
- Kompakter SB-Laden — 40 bis 80 qm, das gängigste Format für Dorfläden und Automatengeschäfte
- SB-Lädle (wie meins in Schöneburg) — rund 80 qm, guter Kompromiss zwischen Sortimentsbreite und Übersichtlichkeit
- Hybrider Dorfladen — 80 bis 130 qm, mit Frischetheke und Personalbereich für die bedienten Stunden
- Hofladen mit Direktvermarktung — 30 bis 80 qm, fokussiert auf eigene Erzeugnisse und Regionalprodukte
- Micro-Market (Büro oder Betriebsgelände) — 10 bis 30 qm, Sonderfall für geschlossene Nutzergruppen
Praxisbeispiel: So nutzen Smart Store Gründer die Regelung
Genug Theorie. Wie sieht das in der Praxis aus? Ich nehme Sie mit durch einen typischen Genehmigungsablauf unter 150 Quadratmetern — so wie ich ihn selbst erlebt und bei zahlreichen Kunden begleitet habe.
Typischer Genehmigungsablauf unter 150 qm
Genehmigungsablauf in 5 Schritten
- arrow_forwardBebauungsplan prüfen: Besorgen Sie sich den Bebauungsplan beim Bauamt oder online über das Geoportal Ihrer Gemeinde. Schauen Sie, ob Ihr Grundstück in einem Misch-, Dorf- oder allgemeinen Wohngebiet liegt. Wenn ja, haben Sie gute Karten.
- arrow_forwardBauvoranfrage stellen: Das kostet zwischen 50 und 200 Euro und gibt Ihnen Planungssicherheit. Innerhalb von zwei bis vier Wochen wissen Sie, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Ich empfehle diesen Schritt jedem — er schützt Sie vor bösen Überraschungen.
- arrow_forwardBauantrag vorbereiten: Sie brauchen einen Grundriss mit klarer Trennung von Verkaufs- und Nebenflächen, einen Lageplan und eine Betriebsbeschreibung. Bei einem Smart Store unter 150 qm reicht das in der Regel aus. Kein Einzelhandelsgutachten, kein Verkehrsgutachten.
- arrow_forwardBauantrag einreichen: Über Ihren Architekten oder Bauvorlageberechtigten beim zuständigen Bauamt. In Bayern läuft das meist im vereinfachten Verfahren. Die Bearbeitungsdauer beträgt typischerweise vier bis sechs Wochen — manchmal schneller, wenn die Gemeinde Ihr Projekt aktiv unterstützt.
- arrow_forwardGenehmigung erhalten und loslegen: Sobald der Bescheid da ist, können Sie mit dem Ausbau beginnen. Vergessen Sie nicht die Gewerbeanmeldung, die Lebensmittelhygiene-Meldung beim Veterinäramt und gegebenenfalls die Registrierung bei der IHK. Das läuft alles parallel.
Erfahrungen aus dem SB-Lädle Betrieb
Bei meinem SB-Lädle in Schöneburg lief der Genehmigungsprozess erstaunlich reibungslos. 80 Quadratmeter Verkaufsfläche, dazu 25 Quadratmeter Lager und Technik. Im Dorfgebiet. Die Bauvoranfrage war nach zehn Tagen positiv. Der Bauantrag lag drei Wochen später genehmigt auf dem Tisch.
Was mir dabei geholfen hat: Ich bin vorher persönlich zum Bauamt gegangen und habe das Konzept erklärt. Kein formeller Termin, einfach ein Gespräch. Die Sachbearbeiterin kannte Smart Stores noch nicht und hatte Fragen. Wie funktioniert der Zugang nachts? Gibt es Lärmbelästigung? Brauchen wir Stellplätze? Nachdem ich alles erklärt hatte, war sie begeistert. So einen Laden brauchen wir hier, hat sie gesagt.
Einen Fehler habe ich allerdings gemacht: Ich habe die Kühlaggregate anfangs an der falschen Seite platziert — direkt am Nachbargrundstück. Das hat zu einer Rückfrage geführt und eine Woche gekostet. Achten Sie bei der Planung darauf, dass lärmerzeugende Technik nicht direkt an der Grundstücksgrenze steht. So einfach ist das manchmal.
Was bedeutet das für Ihre Planung?
Wenn Sie einen Smart Store, Dorfladen oder Hofladen planen, sollten Sie die 150-Quadratmeter-Grenze von Anfang an mitdenken. Nicht als Einschränkung, sondern als Strategie. Unter dieser Schwelle zu bleiben, spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven.
Checkliste: Fällt Ihr Projekt unter die 150-qm-Grenze?
Ihr Projekt fällt unter die 150-qm-Grenze, wenn …
Achtung, prüfen Sie genauer, wenn …
Nächste Schritte zur Baugenehmigung
Der wichtigste Punkt: Fangen Sie mit dem Bebauungsplan an. Bevor Sie einen Architekten beauftragen, bevor Sie einen Technologieanbieter auswählen, bevor Sie Ihr Sortiment planen. Der Bebauungsplan entscheidet, was an Ihrem Wunschstandort überhaupt möglich ist.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Projekt unter die 150-Quadratmeter-Grenze fällt, stellen Sie eine Bauvoranfrage. Das kostet fast nichts und gibt Ihnen Klarheit. Oder nutzen Sie unseren kostenlosen Projekt-Check — in wenigen Minuten bekommen Sie eine erste Einschätzung. Und sprechen Sie mit dem Bürgermeister. Ich sage das nicht, weil es höflich ist. Ich sage das, weil es funktioniert.
Wenn Sie Unterstützung bei der Genehmigungsplanung brauchen, helfe ich Ihnen gerne. Ich kenne die Abläufe in Bayern und Baden-Württemberg aus eigener Erfahrung und habe bereits über 30 Gründer durch den Genehmigungsprozess begleitet. Viele davon unter 150 Quadratmetern — und alle erfolgreich.
Fazit: Weniger Bürokratie, mehr Nahversorgung
Die 150-Quadratmeter-Grenze ist keine neue Erfindung. Sie steht seit Jahrzehnten in der BauNVO. Aber erst durch den Smart Store Boom wird sie für so viele Gründer relevant. Und das ist eine gute Nachricht. Wer einen kleinen Laden unter 150 Quadratmetern plant, profitiert von schnelleren Genehmigungen, weniger Gutachten und mehr Standortflexibilität.
Für mich persönlich war diese Regelung der Schlüssel. Ohne die Vorteile der 150-Quadratmeter-Grenze hätte mein SB-Lädle in Schöneburg Monate länger gebraucht — und Tausende Euro mehr an Planungskosten verschlungen. Heute weiß ich: Die meisten Smart Stores brauchen gar keine 150 Quadratmeter. 60 bis 100 reichen für ein starkes Sortiment völlig aus.
Was heißt das konkret für Sie? Planen Sie schlank. Konzentrieren Sie sich auf die Verkaufsfläche, die Ihr Sortiment wirklich braucht. Halten Sie Lager und Technik separat. Und nutzen Sie die Vorteile, die das Baurecht Ihnen bietet. Die 150-Quadratmeter-Grenze ist kein Hindernis — sie ist Ihre Abkürzung. Starten Sie mit einer persönlichen Beratung, und wir finden gemeinsam heraus, wie Sie Ihr Projekt am schnellsten auf die Straße bringen.
- check_circleLäden unter 150 qm Verkaufsfläche gelten baurechtlich als Nahversorger und genießen deutlich vereinfachte Genehmigungsverfahren. Das spart Monate und oft fünfstellige Planungskosten.
- check_circleLager, Technikraum und Personalbereich zählen nicht zur Verkaufsfläche. Mein 80-qm-Laden hat insgesamt 105 qm — liegt aber trotzdem komfortabel unter der Grenze.
- check_circleSmart Stores, Dorfläden und Hofläden liegen typischerweise zwischen 40 und 130 qm Verkaufsfläche. Die 150-qm-Regelung ist wie gemacht für diese Formate.
- check_circleDer Bebauungsplan ist Ihr erster Anlaufpunkt. Prüfen Sie das Baugebiet, stellen Sie eine Bauvoranfrage und sprechen Sie früh mit dem Bürgermeister.
- check_circleLänderspezifische Unterschiede können erheblich sein. In Bayern und Baden-Württemberg geht es oft schneller als anderswo. Lassen Sie sich vor Ort beraten.
- BauNVO (Baunutzungsverordnung)
- Bundesweite Verordnung, die regelt, welche Art von Gebäuden und Nutzungen in verschiedenen Baugebieten zulässig sind. Für Läden besonders wichtig: Sie legt fest, ab wann ein Geschäft als großflächiger Einzelhandel gilt und welche Sonderregeln dann greifen.
- Verkaufsfläche
- Der Bereich eines Ladens, der für Kunden zugänglich ist. Dazu gehören Regalflächen, Gänge, Kassenbereich und Eingangszone. Nicht dazu zählen Lager, Technikraum, Personalräume und Sanitäranlagen. Die genaue Abgrenzung entscheidet, ob Sie unter der 150-qm-Grenze liegen.
- Bauvoranfrage
- Ein formeller Antrag beim Bauamt, mit dem Sie vorab klären können, ob Ihr Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Kostet zwischen 50 und 200 Euro und spart Ihnen im besten Fall viel Geld und Ärger. Ich empfehle diesen Schritt jedem Gründer.
- Mischgebiet
- Ein Baugebiet, in dem Wohnen und Gewerbe nebeneinander zulässig sind. Für kleine Läden ideal, weil Einzelhandel hier grundsätzlich erlaubt ist. Die meisten Smart Stores auf dem Land stehen in Misch- oder Dorfgebieten.
- Privilegiertes Vorhaben
- Ein Bauvorhaben, das im Außenbereich — also außerhalb von Bebauungsplänen — ausnahmsweise zulässig ist. Für Hofläden relevant, wenn sie in direktem Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen. Die Hürden sind höher als im Innenbereich, aber es ist machbar.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt die 150-qm-Grenze in allen Bundesländern?
Ja, die BauNVO und damit die 150-Quadratmeter-Schwelle gelten bundesweit. Aber: Die Landesbauordnungen regeln das Genehmigungsverfahren unterschiedlich. In Bayern läuft vieles im vereinfachten Verfahren, in anderen Bundesländern kann es aufwändiger sein. Die Grundregel bleibt aber überall gleich: Unter 150 qm Verkaufsfläche haben Sie es deutlich leichter.
Brauche ich trotzdem eine Baugenehmigung unter 150 qm?
In den meisten Fällen ja. Auch ein kleiner Laden braucht eine Baugenehmigung oder zumindest eine Nutzungsänderungsgenehmigung. Der Unterschied: Das Verfahren ist kürzer, es fallen weniger Gutachten an und die Genehmigungswahrscheinlichkeit ist höher. Bei meinem SB-Lädle waren es knapp sechs Wochen vom Antrag bis zum Bescheid.
Können Smart Stores die 150-qm-Grenze nutzen?
Absolut. Die meisten Smart Stores und Selbstbedienungsläden liegen zwischen 40 und 100 Quadratmetern Verkaufsfläche. Selbst gut ausgestattete Hybridmodelle mit Frischetheke kommen selten über 130 qm. Die 150-qm-Regelung passt perfekt zu diesem Format. Bei mir hat sie den Genehmigungsprozess erheblich beschleunigt.
Was zählt zur Verkaufsfläche — Lager auch?
Nein. Zur Verkaufsfläche zählt nur der Bereich, der für Kunden zugänglich ist. Lagerräume, Technikräume, Personalräume und Sanitäranlagen gehören nicht dazu. Auch vorgelagerte Flächen wie überdachte Eingangsbereiche zählen in der Regel nicht mit, solange dort keine Ware präsentiert wird. Lassen Sie die Flächen vom Architekten sauber vermessen und dokumentieren.