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Baden-Württemberg hat sein Ladenöffnungsgesetz überarbeitet — und für Smart Store Betreiber ändert sich einiges. Erweiterte Öffnungszeiten unter der Woche, neue Regelungen für personallose Läden und mehr kommunale Entscheidungsspielräume. Aber nicht alles ist so eindeutig, wie es klingt. In diesem Artikel erkläre ich, was das neue Gesetz konkret regelt, wo Grauzonen bleiben und was ich meinen Beratungskunden in Baden-Württemberg jetzt empfehle. Dazu ein Bundesländervergleich, damit Sie sehen, wie BaWü im Vergleich dasteht.
Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Änderungen auf einen Blick
Als das neue Ladenöffnungsgesetz angekündigt wurde, habe ich bei meinen Beratungskunden in Baden-Württemberg sofort das Telefon klingeln hören. Alle wollten wissen: Darf mein Smart Store jetzt 24/7 öffnen? Die kurze Antwort: Es ist komplizierter als das. Aber deutlich besser als vorher.
Das neue LadÖG BW bringt drei wesentliche Änderungen. Die Öffnungszeiten unter der Woche wurden auf 0 bis 24 Uhr ausgeweitet — faktisch eine vollständige Freigabe an Werktagen. Für personallose Läden gibt es erstmals eine explizite Regelung, die den Betrieb am Sonntag unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Und Kommunen bekommen mehr Spielraum, um eigene Regelungen für verkaufsoffene Sonntage zu treffen.
Ab wann gilt das neue Gesetz?
Das Gesetz wurde im Herbst 2025 vom Landtag beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Die Übergangsfrist für bestehende Betriebe läuft bis zum 30. Juni 2026 — bis dahin müssen alle Betreiber ihre Betriebskonzepte an die neuen Anforderungen angepasst haben.
Ehrlich gesagt war das zeitlich knapp. Ich habe mit einigen Betreibern gesprochen, die von der Umstellungsfrist überrascht waren. Wenn Sie noch nicht geprüft haben, ob Ihr Konzept den neuen Regeln entspricht, sollten Sie das jetzt nachholen.
Was das bisherige LadÖG BW regelte
Öffnungszeiten werktags und samstags
Das alte Ladenöffnungsgesetz stammte in seinen Grundzügen aus 2007. Es erlaubte Öffnungszeiten von Montag bis Samstag von 0 bis 22 Uhr. Das klingt erstmal großzügig — aber für einen Smart Store, der eigentlich rund um die Uhr laufen kann, war die Grenze um 22 Uhr ein Problem.
Bei meinem SB-Lädle in Schöneburg — das liegt zwar knapp auf der bayerischen Seite — habe ich von Anfang an 24/7 geöffnet. In Bayern war das kein Thema. Aber Beratungskunden auf der anderen Seite der Landesgrenze, im württembergischen Teil, mussten ihre Läden um 22 Uhr abschließen. Das war besonders ärgerlich, weil Spätabend und früher Morgen bei vielen Smart Stores gute Umsatzzeiten sind.
Sonntags- und Feiertagsregelungen
An Sonn- und Feiertagen war nach dem alten Gesetz grundsätzlich geschlossen. Ausnahmen gab es nur für Bäckereien (bis 12:30 Uhr), Tankstellen, Bahnhöfe und an maximal drei verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr, die von der Kommune genehmigt werden mussten.
Personallose Läden waren im alten Gesetz schlicht nicht vorgesehen. Es gab keine Regelung — weder ein Verbot noch eine Erlaubnis. Das hat zu einer Grauzone geführt, die Betreiber in BaWü massiv verunsichert hat. Manche Ordnungsämter haben Smart Stores am Sonntag geduldet, andere haben Bußgelder verhängt. Einheitlichkeit sah anders aus.
Ausnahmen für bestimmte Branchen
Das alte Gesetz kannte eine Reihe von Ausnahmen: Apotheken mit Notdienst, Tankstellen, Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen, Blumenläden am Sonntag bis 13 Uhr. All diese Ausnahmen galten aber nur für bestimmte Branchen — nicht für Lebensmittelhändler oder SB-Läden. Ein Smart Store, der Milch, Brot und Butter verkauft, fiel durch jedes Raster.
Was sich mit dem neuen Gesetz ändert
Erweiterte Öffnungszeiten unter der Woche
Die Öffnungszeiten an Werktagen sind jetzt komplett freigegeben — von Montag 0 Uhr bis Samstag 24 Uhr gibt es keine Beschränkung mehr. Das ist für Smart Store Betreiber eine wichtige Verbesserung. Vorher mussten Sie Ihren Laden zwischen 22 und 6 Uhr schließen oder riskierten ein Bußgeld.
Was heißt das konkret? Wenn Sie einen 24/7 Smart Store in Baden-Württemberg betreiben, können Sie jetzt von Montagmorgen bis Samstagabend ohne Einschränkung durchgehend geöffnet haben. Das ist eine echte Erleichterung für Betreiber in der Nähe von Schichtbetrieben, Krankenhäusern oder Industriegebieten, wo Kunden auch nachts kommen.
Neue Regelungen für Sonntagsöffnung
An Sonn- und Feiertagen bleibt die Grundregel bestehen: Geschäfte haben geschlossen. Aber das neue Gesetz erweitert die Ausnahmen deutlich. Die Zahl der genehmigungsfähigen verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr steigt von drei auf vier. Und — das ist der entscheidende Punkt — es gibt erstmals eine eigene Kategorie für personallose Läden.
Kommunen können jetzt per Satzung festlegen, dass vollautomatische Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Die Entscheidung liegt bei der Gemeinde, nicht beim Land. Das ist ein wichtiger Unterschied zum alten Gesetz, wo es dafür schlicht keine Rechtsgrundlage gab.
Sonderregelungen für personallose Läden
Hier steckt der eigentliche Durchbruch. Das neue LadÖG BW definiert erstmals den Begriff der vollautomatischen Verkaufsstelle. Dafür müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Es darf kein Personal im Laden anwesend sein. Der Zugang muss technisch gesteuert sein — also per App, Karte oder PIN. Und die Bezahlung muss vollständig bargeldlos funktionieren.
Wenn Ihr Laden diese drei Kriterien erfüllt, fällt er unter die Sonderregelung und kann grundsätzlich auch am Sonntag geöffnet sein — sofern Ihre Kommune das per Satzung zulässt. Das klingt erstmal gut. Aber es gibt einen Haken, den ich gleich erkläre.
Achtung — Hybridkonzepte: Wenn Sie zu bestimmten Zeiten Personal im Laden haben — etwa für eine Frischetheke am Vormittag — gilt Ihr Laden in diesen Stunden nicht als vollautomatische Verkaufsstelle. Die Sonntagsregelung greift dann nur für die Stunden, in denen tatsächlich kein Personal anwesend ist. Das erfordert eine saubere Dokumentation der Betriebszeiten. Ich empfehle meinen Kunden, das im Betriebskonzept klar zu trennen und mit dem Ordnungsamt abzustimmen.
Kommunale Entscheidungsspielräume
Das neue Gesetz verlagert viel Verantwortung auf die Kommunen. Eine Gemeinde kann per Satzung festlegen, dass vollautomatische Verkaufsstellen in ihrem Gebiet auch sonntags öffnen dürfen. Sie muss es aber nicht. Und genau da liegt das Problem in der Praxis.
Aus meiner Beratungserfahrung weiß ich: Manche Gemeinden werden diese Satzung schnell beschließen, weil sie die Nahversorgung stärken wollen. Andere werden zögern, weil der Gemeinderat gespalten ist oder die Kirchen Bedenken anmelden. Und wieder andere werden das Thema erstmal ignorieren, weil es auf der Prioritätenliste nicht ganz oben steht.
Was ich meinen Kunden rate: Warten Sie nicht, bis Ihre Gemeinde von sich aus aktiv wird. Gehen Sie auf den Bürgermeister zu, erklären Sie Ihr Konzept und bieten Sie an, bei der Satzungserstellung zu unterstützen. In den meisten Fällen ist das ein kurzer Verwaltungsakt — wenn jemand den Anstoß gibt.
| Regelung | Altes LadÖG BW | Neues LadÖG BW (ab 2026) |
|---|---|---|
| Öffnungszeiten werktags | 0:00 bis 22:00 Uhr | 0:00 bis 24:00 Uhr (durchgehend) |
| Samstag | 0:00 bis 22:00 Uhr | 0:00 bis 24:00 Uhr (durchgehend) |
| Verkaufsoffene Sonntage | Max. 3 pro Jahr | Max. 4 pro Jahr |
| Personallose Läden (Sonntag) | Nicht geregelt (Grauzone) | Erlaubt per kommunaler Satzung |
| Kommunaler Entscheidungsspielraum | Eingeschränkt | Deutlich erweitert |
| Definition personalloser Laden | Keine | Erstmals gesetzlich definiert |
Auswirkungen auf Smart Stores und SB-Läden
Vollautomatische Läden: Fallen sie unter das LadÖG?
Die zentrale Frage, die mir Betreiber stellen: Gilt das Ladenöffnungsgesetz überhaupt für meinen Smart Store? Die Antwort ist: Ja, grundsätzlich schon. Das neue Gesetz stellt klar, dass auch vollautomatische Verkaufsstellen unter das LadÖG fallen. Das war vorher umstritten.
Manche Anwälte hatten argumentiert, dass ein Laden ohne Personal kein Laden im Sinne des Gesetzes sei — ähnlich wie ein Automat im Foyer einer Bank. Das neue Gesetz macht Schluss mit dieser Argumentation. Ein Smart Store ist ein Laden. Punkt. Aber er wird als vollautomatische Verkaufsstelle anders behandelt als ein klassisches Geschäft mit Personal.
Hybridkonzepte: Personal zu bestimmten Zeiten
Für hybride Dorfläden — also Läden, die zeitweise Personal haben und sonst autonom laufen — wird es etwas komplizierter. Während der Personalstunden gelten die normalen Regeln. In den autonomen Stunden greifen die Sonderregelungen für vollautomatische Verkaufsstellen.
Das ist praktisch machbar, erfordert aber eine saubere Dokumentation. Ich empfehle meinen Beratungskunden, ein Betriebszeitenprotokoll zu führen, aus dem klar hervorgeht, wann Personal anwesend ist und wann nicht. Manche Ordnungsämter verlangen das inzwischen bei der Anmeldung.
Praktische Konsequenzen für den 24/7-Betrieb
Was bedeutet das alles in der Praxis? Für einen reinen 24/7 Smart Store in Baden-Württemberg sieht die neue Lage so aus: Von Montag bis Samstag können Sie durchgehend öffnen — ohne Einschränkung. Am Sonntag können Sie öffnen, wenn Ihre Kommune eine entsprechende Satzung erlassen hat. An Feiertagen gelten die gleichen Regeln wie am Sonntag.
Für die allermeisten meiner Beratungskunden ist das ein deutlicher Fortschritt. Vorher stand die Frage im Raum, ob man überhaupt nach 22 Uhr öffnen darf. Jetzt ist nur noch der Sonntag ein Thema — und selbst da gibt es einen klaren Weg über die kommunale Satzung.
Vergleich: Baden-Württemberg vs. andere Bundesländer
Bayern, NRW, Niedersachsen im Vergleich
Da ich meine eigenen Läden in Bayern betreibe und Kunden in ganz Deutschland berate, habe ich einen guten Überblick über die unterschiedlichen Landesgesetze. Die Unterschiede sind erheblich — und für Smart Store Betreiber kann die Wahl des Standorts eine Frage des Bundeslandes sein.
Bayern hat 2025 mit dem Programm Nahversorgung 2030 klare Verhältnisse geschaffen. Personallose Läden sind dort von den Ladenschlussregelungen grundsätzlich ausgenommen. In Nordrhein-Westfalen ist die Lage liberaler als in BaWü — werktags gibt es überhaupt keine Einschränkung, und die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage liegt bei acht pro Jahr.
Niedersachsen hat eine interessante Zwischenlösung: Läden unter 800 Quadratmeter dürfen an Werktagen rund um die Uhr öffnen, am Sonntag gelten Einschränkungen. Da die meisten Smart Stores deutlich unter 800 Quadratmeter liegen, ist das in der Praxis kein Problem.
| Bundesland | Werktags | Samstag | Sonntag (personallose Läden) | Bewertung für Smart Stores |
|---|---|---|---|---|
| Bayern | 6:00–20:00 (mit Ausnahmen 24h) | 6:00–20:00 (mit Ausnahmen 24h) | Grundsätzlich erlaubt | check Sehr gut |
| Baden-Württemberg (neu) | 0:00–24:00 | 0:00–24:00 | Per kommunaler Satzung | check Gut |
| NRW | Keine Einschränkung | Keine Einschränkung | Keine klare Regelung | check Gut (werktags) |
| Niedersachsen | Keine Einschränkung | Keine Einschränkung | Grauzone | check Befriedigend |
| Sachsen | 6:00–22:00 | 6:00–22:00 | Grundsätzlich erlaubt | check Gut |
| Berlin | Keine Einschränkung | Keine Einschränkung | Keine klare Regelung | check Befriedigend |
Welches Bundesland ist am liberalsten?
Für Smart Store Betreiber ist Bayern aktuell das Bundesland mit den besten Rahmenbedingungen. Personallose Läden sind dort von den Ladenschlussregelungen grundsätzlich ausgenommen. Das bedeutet: 24/7 an 365 Tagen im Jahr, ohne Wenn und Aber.
Baden-Württemberg hat mit dem neuen Gesetz deutlich aufgeholt. Es ist jetzt unter den Top drei der Smart-Store-freundlichsten Bundesländer. Aber der Umweg über die kommunale Satzung für die Sonntagsöffnung ist ein zusätzlicher Schritt, den man in Bayern nicht braucht. Trotzdem: Verglichen mit der Grauzone vorher ist das ein großer Fortschritt.
Am restriktivsten sind aktuell Rheinland-Pfalz und das Saarland, wo es für personallose Läden keine eigenen Regelungen gibt und die alten Ladenschlusszeiten praktisch unverändert gelten. Wenn Sie in diesen Ländern einen Smart Store betreiben, sollten Sie sich dringend rechtlich beraten lassen.
Was Betreiber und Gründer jetzt tun sollten
Betriebskonzept überprüfen
Der erste Schritt: Prüfen Sie, ob Ihr Laden die Definition einer vollautomatischen Verkaufsstelle nach dem neuen Gesetz erfüllt. Kein Personal im Laden, technisch gesteuerter Zugang, bargeldlose Bezahlung. Wenn einer dieser drei Punkte nicht zutrifft, gelten für Sie die normalen Ladenschlussregeln.
Besonders der Punkt bargeldlose Bezahlung hat bei einigen meiner Kunden für Diskussionen gesorgt. Wer einen Bargeldautomaten im Laden hat, erfüllt diese Bedingung nicht — und fällt damit aus der Sonderregelung. Das ist ein Punkt, den Sie genau abwägen müssen: Die Umfragedaten zeigen, dass Bargeld gerade bei älteren Kunden wichtig ist. Aber ohne bargeldlose Bezahlung keine Sonntagsöffnung. Ein echtes Dilemma.
Kommunale Abstimmung suchen
Wenn Sie am Sonntag öffnen möchten, brauchen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde. Das passiert nicht von alleine. Ich empfehle drei konkrete Schritte: Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Bürgermeister. Bringen Sie Ihr Betriebskonzept mit. Und erklären Sie, wie ein Smart Store die Nahversorgung in der Gemeinde stärkt, ohne dass jemand am Sonntag arbeiten muss.
Ein Tipp aus meiner Erfahrung: Bringen Sie Zahlen mit. Wie viele Einwohner profitieren? Wie weit ist der nächste Supermarkt entfernt? Wie viele Sonntagskunden erwarten Sie realistisch? Bürgermeister und Gemeinderäte entscheiden auf Basis von Fakten. Emotionen allein reichen nicht.
Rechtsberatung bei Unsicherheit
Hand aufs Herz: Das Ladenöffnungsrecht ist kein Thema, bei dem Sie auf Nummer sicher gehen, indem Sie einen Blog-Artikel lesen. Auch diesen hier nicht. Die Rechtslage ist komplex, und die Details — etwa die genaue Definition Ihres Ladenkonzepts — können über Erlaubnis oder Bußgeld entscheiden.
Bei Unsicherheit empfehle ich eine kurze Beratung durch einen Anwalt mit Erfahrung im Gewerberecht. Das kostet einmalig 200 bis 400 Euro und gibt Ihnen Klarheit. Alternativ ist die IHK eine gute erste Anlaufstelle — die meisten Kammern in Baden-Württemberg haben sich inzwischen auf Anfragen zu Smart Stores eingestellt.
Checkliste: Neues LadÖG BW für Ihren Smart Store
- arrow_forwardLadenkonzept prüfen: Erfüllen Sie die drei Kriterien für eine vollautomatische Verkaufsstelle? Kein Personal, technischer Zugang, bargeldlose Bezahlung. Wenn ja, profitieren Sie von den Sonderregelungen.
- arrow_forwardÖffnungszeiten anpassen: Werktags und samstags können Sie ab sofort 24 Stunden öffnen. Passen Sie Ihre Beschilderung, Website und Google-My-Business-Einträge entsprechend an.
- arrow_forwardSonntagsöffnung klären: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob bereits eine Satzung für personallose Läden existiert. Falls nicht, regen Sie diese aktiv an — mit einem Gesprächstermin beim Bürgermeister.
- arrow_forwardBetriebskonzept dokumentieren: Erstellen Sie ein schriftliches Betriebskonzept, das Ihre Betriebszeiten, die technische Ausstattung und die Zugangsregelung beschreibt. Das brauchen Sie für das Ordnungsamt.
- arrow_forwardÜbergangsfrist beachten: Die Frist zur Anpassung an die neuen Anforderungen läuft bis 30. Juni 2026. Prüfen Sie bis dahin, ob Ihr bestehendes Konzept den neuen Definitionen entspricht.
- arrow_forwardBei Unsicherheit Rechtsberatung einholen: Ein kurzes Gespräch mit einem Anwalt oder der IHK kostet wenig und gibt Klarheit. Lieber einmal fragen als ein Bußgeld riskieren.
Vorteile des neuen LadÖG BW für Smart Stores
Nachteile und offene Fragen
Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung — mit Lücken
Das neue Ladenöffnungsgesetz in Baden-Württemberg ist ein echter Fortschritt für Smart Store Betreiber. Die vollständige Freigabe der Werktags-Öffnungszeiten war überfällig. Die erstmalige Definition personalloser Läden schafft Rechtssicherheit, wo vorher Unsicherheit herrschte. Und die Möglichkeit der Sonntagsöffnung per kommunaler Satzung gibt Betreibern einen klaren Weg, den sie gehen können.
Perfekt ist das Gesetz nicht. Die Abhängigkeit von kommunalen Satzungen bedeutet, dass es in BaWü keine einheitliche Regelung geben wird. Manche Gemeinden werden schnell handeln, andere nicht. Die Bargeldpflicht als Ausschlusskriterium für die Sonderregelung ist praxisfern — gerade in ländlichen Regionen mit vielen älteren Kunden.
Trotzdem: Verglichen mit der Grauzone vorher ist das ein großer Sprung. Für mich als Berater ist das Gesetz vor allem ein Signal: Baden-Württemberg hat verstanden, dass Smart Stores ein Teil der Nahversorgungslösung auf dem Land sind. Und es hat einen Rahmen geschaffen, in dem Betreiber arbeiten können, ohne ständig ein Bußgeld zu fürchten.
Wenn Sie einen Smart Store in Baden-Württemberg betreiben oder planen: Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten. Prüfen Sie Ihr Konzept, sprechen Sie mit Ihrer Gemeinde, klären Sie die Rechtslage. Und wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich beraten — von einem Anwalt, der IHK oder von mir. Dafür bin ich da.
Das neue LadÖG BW in 8 Kernpunkten
- Werktags und samstags sind die Öffnungszeiten vollständig freigegeben — 0 bis 24 Uhr ohne Einschränkung
- Erstmals gibt es eine gesetzliche Definition für vollautomatische Verkaufsstellen im LadÖG BW
- Drei Kriterien für die Sonderregelung: kein Personal, technischer Zugang, bargeldlose Bezahlung
- Sonntagsöffnung personalloser Läden ist möglich — wenn die Kommune eine Satzung erlässt
- Die Zahl der genehmigungsfähigen verkaufsoffenen Sonntage steigt von 3 auf 4 pro Jahr
- Hybridkonzepte müssen Personal- und Autonomiezeiten sauber dokumentieren
- Übergangsfrist für bestehende Betriebe bis 30. Juni 2026
- Bußgelder bei Verstößen gegen das LadÖG BW betragen bis zu 5.000 Euro
- check_circleDas neue LadÖG BW erlaubt Smart Stores werktags und samstags erstmals rund um die Uhr zu öffnen — die Grenze von 22 Uhr ist Geschichte.
- check_circlePersonallose Läden bekommen eine eigene gesetzliche Definition. Das schafft Rechtssicherheit, die vorher komplett gefehlt hat.
- check_circleSonntagsöffnung ist möglich, wenn Ihre Gemeinde eine Satzung erlässt. Gehen Sie aktiv auf den Bürgermeister zu — warten Sie nicht, bis die Kommune von sich aus handelt.
- check_circleDer Bargeldlos-Zwang für die Sonderregelung ist ein Wermutstropfen. Wer ältere Kunden mit Bargeldautomaten bedienen will, fällt am Sonntag aus der Regelung.
- check_circleBaden-Württemberg liegt jetzt unter den Top drei der Smart-Store-freundlichsten Bundesländer. Aber bis zum bayerischen Modell mit vollständiger Freistellung ist es noch ein Stück.
- LadÖG BW
- Das Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg. Regelt, wann Geschäfte im Land öffnen und schließen dürfen. Das neue Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2026 und bringt erstmals eigene Regelungen für personallose Läden mit.
- Vollautomatische Verkaufsstelle
- Der neue Rechtsbegriff aus dem LadÖG BW für personallose Läden. Muss drei Kriterien erfüllen: kein Personal im Laden, technisch gesteuerter Zugang (App, Karte, PIN) und bargeldlose Bezahlung. Nur wer alle drei Kriterien erfüllt, profitiert von den Sonderregelungen.
- Kommunale Satzung
- Eine Rechtsnorm, die eine Gemeinde für ihr Gebiet erlässt. Im Kontext des neuen LadÖG BW kann eine Kommune per Satzung festlegen, dass vollautomatische Verkaufsstellen auch sonntags öffnen dürfen. Die Satzung muss vom Gemeinderat beschlossen werden.
- Verkaufsoffener Sonntag
- Ein Sonntag, an dem Geschäfte ausnahmsweise öffnen dürfen — meist im Rahmen eines Stadtfests oder Marktes. Die Zahl ist gesetzlich begrenzt. In BaWü wurden es mit dem neuen Gesetz vier pro Jahr statt bisher drei.
- Ladenschlussgesetz
- Der umgangssprachliche Oberbegriff für die Gesetze, die Ladenöffnungszeiten regeln. Seit der Föderalismusreform 2006 ist das Ländersache. Jedes Bundesland hat sein eigenes Gesetz mit eigenen Regeln — deshalb schwankt die Rechtslage für Smart Stores in Deutschland so stark.
Häufige Fragen (FAQ)
Darf mein Smart Store in Baden-Württemberg jetzt 24/7 öffnen?
Von Montag bis Samstag ja — die Öffnungszeiten sind vollständig freigegeben. Am Sonntag hängt es davon ab, ob Ihre Gemeinde eine Satzung für personallose Läden erlassen hat. Wenn ja, können Sie auch sonntags öffnen. Wenn nicht, müssen Sie am Sonntag geschlossen bleiben oder die Gemeinde aktiv dazu bewegen, eine Satzung zu beschließen.
Brauche ich eine Genehmigung für die Sonntagsöffnung in BaWü?
Nicht im klassischen Sinne einer Einzelgenehmigung. Sie brauchen eine kommunale Satzung, die vollautomatische Verkaufsstellen in Ihrer Gemeinde am Sonntag erlaubt. Zusätzlich muss Ihr Laden die drei Kriterien erfüllen: kein Personal, technischer Zugang, bargeldlose Bezahlung. Ich empfehle, das vorab mit dem Ordnungsamt Ihrer Gemeinde zu besprechen.
Gilt das neue Gesetz auch für Automatenläden?
Ja, Automatenläden fallen unter das LadÖG BW und damit unter die neue Regelung. Entscheidend ist, ob sie die Definition der vollautomatischen Verkaufsstelle erfüllen. Reine Automaten — etwa ein Lebensmittelautomat an einer Straße — sind rechtlich anders zu bewerten als ein begehbarer Laden mit Regalen und Self-Checkout. Im Zweifel klären Sie das mit der IHK.
Was passiert bei Verstößen gegen das LadÖG BW?
Verstöße gegen die Ladenöffnungszeiten sind Ordnungswidrigkeiten. Die Bußgelder betragen nach dem neuen Gesetz bis zu 5.000 Euro. In der Praxis kontrollieren die Ordnungsämter unterschiedlich streng. Aber ich rate dringend davon ab, es darauf ankommen zu lassen — ein Bußgeld ist nicht nur teuer, sondern schadet auch dem Ruf bei der Gemeinde. Und auf deren Wohlwollen sind Sie als Betreiber angewiesen.