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Ein offener Brandbrief von Wirtschaftsverbänden hat die Debatte um die Sonntagsöffnung mitten im Wahlkampf neu angefacht. Gewerkschaften und Kirchen halten dagegen — die Fronten sind verhärtet. Was dabei oft untergeht: Smart Stores als personallose Läden nehmen in dieser Diskussion eine Sonderrolle ein. Ich ordne die Positionen ein, zeige Ihnen die Fakten hinter den Schlagzeilen und erkläre, was das Ganze für Sie als Betreiber oder Gründer konkret bedeutet.
Was steht im Brandbrief zur Sonntagsöffnung?
Im Frühjahr 2026 haben über 30 Wirtschaftsverbände und Handelsorganisationen einen offenen Brief an die Bundesregierung geschickt. Die Kernforderung: eine grundlegende Reform des Ladenschlussgesetzes, das in seiner heutigen Form aus dem Jahr 1956 stammt. Ja, Sie haben richtig gelesen — 1956.
Der Brief kam nicht aus dem Nichts. Seit Jahren brodelt die Debatte, aber erst der Wahlkampf hat sie wieder auf die politische Bühne geholt. Plötzlich reden alle darüber — Parteien, Talkshows, Stammtische. Und mittendrin stehen Ladenbetreiber wie ich, die sich fragen: Was bedeutet das jetzt für mein Geschäft?
Wer hat den Brief verfasst und unterzeichnet?
Federführend war der Handelsverband Deutschland (HDE), unterstützt von Industrie- und Handelskammern, dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft und verschiedenen Einzelhandelsverbänden auf Landesebene. Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hat unterschrieben. Das ist kein kleiner Zusammenschluss — das sind die Schwergewichte der deutschen Wirtschaft.
Was mich überrascht hat: Selbst einige Handwerkskammern haben sich angeschlossen. Die Argumentation dahinter ist nachvollziehbar — Bäckereien und Metzgereien, die an einem verkaufsoffenen Sonntag am Smart Store oder Dorfladen Frischware liefern könnten, sehen darin eine Chance für Zusatzumsatz.
Die zentralen Forderungen im Überblick
Der Brief fordert nicht einfach eine komplette Freigabe. Die Forderungen sind differenzierter, als es die Schlagzeilen vermuten lassen. Im Kern geht es um drei Punkte: mehr Entscheidungsfreiheit für die Kommunen, eine klare Sonderregelung für personallose Geschäftskonzepte und eine Angleichung an europäische Standards.
Die 5 Kernforderungen des Brandbriefs
- Kommunale Entscheidungsfreiheit: Gemeinden sollen selbst über bis zu 12 verkaufsoffene Sonntage pro Jahr bestimmen dürfen, ohne jedes Mal eine Sondergenehmigung beantragen zu müssen
- Sonderregelung für personallose Läden: Smart Stores ohne festangestelltes Personal sollen von Ladenschlussregelungen ausgenommen werden, weil dort niemand Sonntagsarbeit leisten muss
- Flexiblere Öffnungszeiten unter der Woche: Werktägliche Öffnung bis 24 Uhr statt aktuell 22 Uhr in einigen Bundesländern, um mit dem Online-Handel gleichzuziehen
- Bundeseinheitliche Regelung: Schluss mit dem Flickenteppich aus 16 verschiedenen Landesgesetzen, die Betreiber und Kunden gleichermaßen verwirren
- Tourismusregelung: Vereinfachte Sonntagsöffnung in Tourismusregionen, um die Attraktivität des stationären Handels gegenüber dem Online-Handel zu stärken
Politische Positionen zur Sonntagsöffnung
Wenn ich bei Beratungsgesprächen auf das Thema Sonntagsöffnung komme, merke ich immer wieder: Viele kennen nur zwei Positionen — dafür oder dagegen. Die Realität ist deutlich komplizierter. Und gerade als Smart Store Betreiber lohnt es sich, die verschiedenen Stimmen genau zu kennen.
Befürworter: Wirtschaftsverbände und Kommunen
Die Befürworter argumentieren vor allem wirtschaftlich. Der stationäre Einzelhandel verliert seit Jahren Marktanteile an den Online-Handel. Sonntags bestellen die Leute bei Amazon, was sie auch im Laden um die Ecke kaufen könnten — wenn der denn offen hätte. Das Argument ist nicht von der Hand zu weisen.
Viele Bürgermeister aus ländlichen Regionen unterstützen eine Lockerung ebenfalls. Aus meiner Erfahrung kann ich das bestätigen: Wenn ich mit Kommunalpolitikern spreche, höre ich immer wieder, dass flexible Öffnungszeiten die Attraktivität ihrer Gemeinde steigern würden. Ein Ort, in dem man auch sonntags einkaufen kann, zieht junge Familien eher an als einer, in dem am Wochenende alles tot ist.
Gegner: Gewerkschaften und Kirchen
Die Gegenseite hat ebenfalls starke Argumente. Ver.di und die Dienstleistungsgewerkschaften sehen den Sonntagsschutz als eine der letzten Errungenschaften der Arbeitnehmerbewegung. Und ehrlich gesagt: Wenn ich mir vorstelle, dass Verkäuferinnen und Verkäufer auch noch den Sonntag arbeiten sollen, kann ich die Sorge verstehen.
Die Kirchen — evangelisch wie katholisch — verteidigen den Sonntag als Tag der Ruhe und des Zusammenseins. Das ist nicht nur religiös motiviert. Auch aus meiner Sicht hat es einen gesellschaftlichen Wert, wenn es einen Tag gibt, an dem nicht alles auf Konsum ausgerichtet ist. Die Frage ist nur: Gilt dieses Argument auch für Läden, in denen gar kein Personal arbeitet?
Die Rolle der Parteien im Wahlkampf
Im Wahlkampf 2026 nutzen praktisch alle Parteien das Thema — aber jede anders. Die FDP fordert die komplette Freigabe, die CDU/CSU will den Kommunen mehr Freiheiten geben, die SPD laviert zwischen Arbeitnehmerschutz und wirtschaftlichen Interessen. Die Grünen setzen auf lokale Lösungen, die Linke lehnt jede Lockerung ab.
Was mich dabei stört: Kaum jemand redet über die differenzierten Lösungen, die schon da sind. Personallose 24/7-Läden sind ein völlig anderer Fall als eine REWE-Filiale mit 20 Angestellten. Aber in der politischen Debatte wird das gerne in einen Topf geworfen.
Argumente für eine Lockerung
Argumente dagegen
Warum die Sonntagsöffnung zum Wahlkampfthema wurde
Die Debatte ist nicht neu. Aber warum kocht sie gerade jetzt so hoch? Aus meiner Sicht kommen drei Entwicklungen zusammen, die das Thema auf die politische Agenda gedrückt haben.
Strukturwandel im Einzelhandel als Treiber
Über 16.000 Lebensmittelgeschäfte haben in Deutschland seit 2005 geschlossen. Die meisten davon auf dem Land und in Kleinstädten. Als bei uns in Schöneburg der letzte Laden dichtgemacht hat, war das ein Schock für den ganzen Ort. Plötzlich musste jeder fürs Brot zehn Kilometer fahren. Solche Geschichten höre ich jede Woche.
Dieser Strukturwandel hat die Debatte verschärft. Wenn der Laden ohnehin weg ist, wirkt das Ladenschlussgesetz wie ein Relikt. Warum soll ein Smart Store, der die Lücke schließen könnte, sonntags geschlossen bleiben? Für wen wird da eigentlich was geschützt? Das fragen sich immer mehr Kommunalpolitiker — und zu Recht.
Corona-Nachwirkungen und verändertes Einkaufsverhalten
Die Pandemie hat das Einkaufsverhalten dauerhaft verändert. Viele Menschen haben sich daran gewöhnt, zu jeder Tages- und Nachtzeit online zu bestellen. Die Erwartung, jederzeit einkaufen zu können, ist geblieben — auch nach Corona.
Gleichzeitig hat Corona gezeigt, wie wichtig Nahversorgung ist. In meiner Beratung merke ich das heute noch: Gemeinden, die in der Pandemie keinen Laden vor Ort hatten, wollen das nie wieder erleben. Der Wunsch nach einem SB-Dorfladen, der immer da ist — auch sonntags, auch abends um neun — ist stärker als je zuvor.
Druck aus dem Online-Handel
37 Prozent aller Sonntagseinkäufe finden mittlerweile online statt. Diese Zahl aus einer IFH-Studie von 2025 hat die Debatte befeuert wie kaum eine andere. Denn sie zeigt: Die Leute kaufen sonntags sowieso ein. Die Frage ist nur, ob das Geld im lokalen Laden oder bei einem Online-Riesen landet.
Für Smart Store Betreiber ist das ein starkes Argument. Wenn Ihr Laden sonntags offen sein darf, fangen Sie genau diesen Umsatz ab. Bei meinem SB-Lädle in Schöneburg sind die Sonntagsverkäufe der drittstärkste Wochentag — und ich verkaufe nichts, was die Leute nicht auch online bestellen könnten.
Was der Brandbrief für Smart Stores bedeutet
Jetzt wird es für Sie als Smart Store Betreiber oder Gründer richtig interessant. Denn die Sonntagsöffnungsdebatte betrifft Smart Stores auf eine ganz eigene Art.
Sonderstellung personalloser Läden
Der wichtigste Punkt: In einem echten Smart Store arbeitet sonntags niemand. Es gibt keinen Verkäufer, der auf seinen freien Tag verzichten muss. Keine Kassiererin, die um Sonntagszuschlag verhandeln muss. Der Laden läuft autonom — Zugang per App oder Karte, Bezahlung am Self-Checkout, Überwachung per Kamera.
Damit fällt das Hauptargument der Gewerkschaften ins Leere. Wo niemand arbeitet, kann auch niemand ausgebeutet werden. Und genau deshalb steht im Brandbrief explizit die Forderung nach einer Sonderregelung für personallose Geschäftsmodelle. Das ist für unsere Branche ein echter Durchbruch — auch wenn noch viel Arbeit vor uns liegt, bis daraus ein Gesetz wird.
Gut zu wissen: In Deutschland sind bereits über 2.500 Smart Stores in Betrieb. Die meisten davon befinden sich in ländlichen Regionen, wo sie die Nahversorgung sichern.
Smart Stores als Kompromisslösung?
Ich sage meinen Kunden immer: Smart Stores könnten der Kompromiss sein, auf den sich alle einigen können. Die Wirtschaftsverbände bekommen ihre Sonntagsöffnung. Die Gewerkschaften müssen keinen Arbeitnehmerschutz aufgeben. Und die Kommunen bekommen ein Nahversorgungsangebot, das rund um die Uhr da ist.
Klingt zu einfach? Ist es im Grunde auch nicht. Die Herausforderung liegt im Detail. Was genau ist ein personaloser Laden? Zählt der Techniker, der alle paar Tage auffüllt, als Personal? Und was ist mit hybriden Modellen, die unter der Woche Personal haben, aber sonntags autonom laufen? Diese Abgrenzungsfragen müssen geklärt werden.
Chancen für Betreiber bei Lockerung der Regelungen
Ehrlich gesagt: Als Smart Store Betreiber profitiere ich von jeder Lockerung. Bei meinem SB-Lädle in Schöneburg kann ich dank der bayerischen Regelung bereits sonntags öffnen. Der Sonntagsumsatz macht rund 15 Prozent meines Wochenumsatzes aus. Das ist keine Kleinigkeit.
Eine bundesweite Regelung würde bedeuten, dass Smart Store Betreiber in allen 16 Bundesländern mit der gleichen Planungssicherheit arbeiten können. Gerade für Gründer, die mehrere Standorte in verschiedenen Bundesländern planen, wäre das ein enormer Vorteil. Und für die Kunden ist es schlicht praktisch: Der Laden hat immer auf. Punkt.
Einordnung: Fakten vs. Emotionen in der Debatte
Hand aufs Herz: Die Sonntagsöffnungsdebatte ist emotional aufgeladen. Da hilft nur eines — ein nüchterner Blick auf die Fakten. Was zeigen die Daten? Und was können wir von anderen Ländern lernen?
Internationale Vergleiche — Sonntagsöffnung in Europa
In den meisten unserer Nachbarländer ist die Sonntagsöffnung längst Normalität. Die Niederlande, Schweden, Tschechien und Großbritannien kennen keine Sonntagsruhe im Handel. Frankreich hat 2015 seine Regelungen gelockert und erlaubt Sonntagsöffnung in Tourismuszonen und für bestimmte Branchen.
Hat der Sonntag in diesen Ländern aufgehört zu existieren? Nein. Gehen die Menschen dort weniger in die Kirche oder verbringen weniger Zeit mit der Familie? Die Studien zeigen: kaum messbare Unterschiede. Was sich verändert hat, ist die Verteilung der Einkäufe über die Woche — und die Zufriedenheit der Verbraucher.
| Land | Sonntagsöffnung erlaubt | Einschränkungen | Smart Store Regelung |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Stark eingeschränkt | Je nach Bundesland 4-8 Sonntage/Jahr | Uneinheitlich, teils erlaubt |
| Niederlande | Weitgehend frei | Kommune entscheidet, meist genehmigt | Keine Sonderregelung nötig |
| Schweden | Vollständig frei | Keine gesetzlichen Einschränkungen | Keine Sonderregelung nötig |
| Österreich | Eingeschränkt | Tourismusgebiete und Tankstellen ausgenommen | Automatenshops oft erlaubt |
| Frankreich | Teilweise frei | Tourismuszonen und Freiwilligkeit | Personallose Läden meist erlaubt |
| Polen | Stark eingeschränkt | 2 Sonntage/Monat seit 2020 verboten | Ausnahme für Selbstbedienung |
Wirtschaftliche Daten zur Sonntagsöffnung
Die wirtschaftlichen Argumente sind gemischter, als beide Seiten zugeben wollen. Eine Studie des ifo Instituts von 2024 zeigt: Verkaufsoffene Sonntage bringen dem Einzelhandel im Schnitt 8 Prozent mehr Wochenumsatz — aber ein großer Teil davon wird vom Samstag umgeschichtet, nicht zusätzlich generiert.
Bei Smart Stores sieht die Rechnung anders aus. Weil die Betriebskosten eines autonomen Ladens am Sonntag praktisch null sind — der Laden läuft ja sowieso — ist jeder Sonntagsumsatz reiner Gewinn abzüglich Wareneinsatz. Das habe ich selbst erlebt: Mein Sonntagsumsatz kostet mich nichts extra, aber bringt spürbar mehr Marge.
Ausblick: Wie geht es weiter?
Die spannende Frage: Passiert nach der Wahl wirklich etwas? Oder bleibt es bei warmen Worten? Hier meine ehrliche Einschätzung — als jemand, der die Debatte seit Jahren verfolgt und täglich mit den Auswirkungen lebt.
Erwartbare Gesetzesänderungen nach der Wahl
Eine komplette Freigabe der Sonntagsöffnung halte ich für unrealistisch. Dafür sind die Widerstände zu groß — nicht nur bei Gewerkschaften und Kirchen, sondern auch in Teilen der Bevölkerung. Was ich für wahrscheinlich halte: eine schrittweise Lockerung in drei Bereichen.
Am wahrscheinlichsten ist eine bundeseinheitliche Sonderregelung für personallose Geschäftsmodelle. Der politische Widerstand dagegen ist gering, weil das Arbeitnehmerschutz-Argument entfällt. Zweitens dürfte die Anzahl der erlaubten verkaufsoffenen Sonntage auf zehn bis zwölf pro Jahr steigen. Und drittens werden Tourismusregionen voraussichtlich mehr Freiheiten bekommen.
Meine Prognose: Bis Ende 2027 haben wir eine klarere Rechtslage für Smart Stores im 24/7-Betrieb. Ob das über eine Bundesregelung kommt oder über weitere Anpassungen auf Landesebene, ist noch offen. Aber die Richtung stimmt.
Was Gründer jetzt tun sollten
Warten Sie nicht auf die Politik. Das ist mein wichtigster Rat. In vielen Bundesländern können Sie schon heute einen Smart Store betreiben, der rund um die Uhr geöffnet hat. Und selbst dort, wo die Regelung noch unklar ist, gibt es Wege.
Klären Sie die Rechtslage in Ihrem konkreten Bundesland. Sprechen Sie mit der Gemeinde. In meiner Erfahrung sind viele Kommunen bereit, kreative Lösungen zu finden, wenn ein Smart Store Projekt die Nahversorgung ihrer Bürger verbessert. Und prüfen Sie, ob Ihr Konzept als personaloser Laden eingestuft werden kann — das ist der Schlüssel zur Sonntagsöffnung.
In 4 Schritten zur Klarheit bei der Sonntagsöffnung
- arrow_forwardLandesgesetz prüfen: Schauen Sie sich das Ladenöffnungsgesetz Ihres Bundeslandes genau an. Bayern, Sachsen und Schleswig-Holstein sind aktuell am liberalsten. Baden-Württemberg hat Sonderregelungen mit Flächenbegrenzung. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ist die Lage komplizierter.
- arrow_forwardGemeinde einbinden: Sprechen Sie mit dem Bürgermeister und der Wirtschaftsförderung. Viele Kommunen unterstützen Smart Store Projekte aktiv und helfen bei der Auslegung der Regelungen. Ein Gemeinderatsbeschluss zur Nahversorgung kann Türen öffnen, die sonst verschlossen bleiben.
- arrow_forwardKonzept sauber aufsetzen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Smart Store als personaloser Betrieb klassifiziert werden kann. Dokumentieren Sie, dass keine regelmäßige Sonntagsarbeit anfällt. Die Befüllung und Wartung sollte an Werktagen erfolgen — das stärkt Ihre Position rechtlich enorm.
- arrow_forwardRechtliche Absicherung holen: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Gewerberecht beraten, bevor Sie investieren. Die 500 bis 1.000 Euro für eine fundierte Einschätzung können Ihnen später zehntausende Euro an Ärger ersparen. Und ja: Ich vermittle in meiner Beratung auch Kontakte zu spezialisierten Anwälten.
Gut zu wissen: In Deutschland sind bereits über 2.500 Smart Stores in Betrieb. Die meisten davon befinden sich in ländlichen Regionen, wo sie die Nahversorgung sichern.
Fazit: Sachlichkeit statt Populismus
Die Sonntagsöffnungsdebatte hat viele Facetten — mehr als die meisten Schlagzeilen vermuten lassen. Beide Seiten haben berechtigte Argumente. Die Arbeitnehmer, die ihren freien Sonntag verteidigen. Und die Händler, die mit dem Online-Handel gleichziehen wollen.
Was mich als Praktiker frustriert: Die Debatte wird zu oft als Schwarz-Weiß-Frage geführt. Dabei liegt die Lösung für mich auf der Hand. Smart Stores können Nahversorgung bieten, ohne dass jemand Sonntagsarbeit leisten muss. Sie sind nicht die Antwort auf alle Fragen der Sonntagsöffnungsdebatte. Aber sie zeigen, dass es Wege gibt, die beide Seiten zufriedenstellen können.
Wenn Sie überlegen, einen Smart Store zu eröffnen oder Ihr bestehendes Konzept anzupassen: Lassen Sie sich von der politischen Debatte nicht verunsichern. Die Richtung ist klar — es wird mehr Flexibilität geben, nicht weniger. Und personallose Läden werden davon als Erste profitieren. Nutzen Sie die Zeit bis dahin, um Ihr Konzept sauber aufzusetzen. Dann sind Sie bereit, wenn die Regelung kommt.
- check_circleDer Brandbrief von über 30 Wirtschaftsverbänden fordert eine grundlegende Reform des Ladenschlussgesetzes von 1956. Das Thema ist im Wahlkampf 2026 angekommen — und es wird nicht wieder verschwinden.
- check_circleSmart Stores nehmen eine Sonderrolle ein: Wo kein Personal arbeitet, greift das Arbeitnehmerschutz-Argument nicht. Genau deshalb fordert der Brandbrief explizit eine eigene Regelung für personallose Läden.
- check_circleIn Bayern, Sachsen und Schleswig-Holstein dürfen Smart Stores bereits heute 365 Tage im Jahr öffnen. Eine bundeseinheitliche Regelung halte ich bis Ende 2027 für realistisch.
- check_circleDer Sonntagsumsatz macht bei meinem SB-Lädle rund 15 Prozent des Wochenumsatzes aus — bei null zusätzlichen Personalkosten. Für Smart Store Betreiber ist die Sonntagsöffnung ein echter Wettbewerbsvorteil.
- check_circleWarten Sie nicht auf die Politik. Klären Sie die Rechtslage in Ihrem Bundesland, sprechen Sie mit der Gemeinde und setzen Sie Ihr Konzept als personallosen Betrieb auf. Die Grundlagen können Sie heute schon legen.
- Ladenschlussgesetz
- Das deutsche Bundesgesetz von 1956, das die Öffnungszeiten von Geschäften regelt. Seit 2006 können die Bundesländer eigene Ladenöffnungsgesetze erlassen. In der Praxis heißt das: 16 verschiedene Regelungen in 16 Bundesländern — ein Flickenteppich, der Betreiber und Kunden gleichermaßen verwirrt.
- Sonntagsöffnung
- Die Möglichkeit, Geschäfte an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. In Deutschland grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen für bestimmte Branchen, Tourismusgebiete und eine begrenzte Anzahl verkaufsoffener Sonntage pro Jahr. Die genaue Regelung variiert je nach Bundesland.
- Personaloser Laden
- Ein Geschäft, das ohne festangestelltes Verkaufspersonal betrieben wird. Zugang, Bezahlung und Überwachung laufen über technische Systeme. Für die Sonntagsöffnungsdebatte entscheidend, weil hier keine Sonntagsarbeit anfällt. Smart Stores sind das bekannteste Beispiel.
- Verkaufsoffener Sonntag
- Ein Sonntag, an dem Geschäfte ausnahmsweise öffnen dürfen. Die Anzahl ist je nach Bundesland begrenzt — meist auf vier bis acht pro Jahr. Häufig an lokale Veranstaltungen wie Stadtfeste oder Märkte gekoppelt. Jeder einzelne muss von der Kommune beantragt und genehmigt werden.
- Hybridmodell
- Ein Smart Store, der autonomen Betrieb mit zeitweiser Personalbesetzung kombiniert. An bestimmten Stunden — etwa vormittags — sind Mitarbeiter da, die beraten und Frischware anbieten. Sonntags und nachts läuft der Laden autonom. Aus meiner Erfahrung das Modell mit den besten Umsatzzahlen.
Häufige Fragen (FAQ)
Was fordert der Brandbrief zur Sonntagsöffnung konkret?
Der Brandbrief von über 30 Wirtschaftsverbänden fordert eine Reform des Ladenschlussgesetzes in fünf Punkten: mehr kommunale Entscheidungsfreiheit über verkaufsoffene Sonntage, eine Sonderregelung für personallose Läden wie Smart Stores, flexiblere Öffnungszeiten unter der Woche, eine bundeseinheitliche Regelung statt des aktuellen Flickenteppichs und vereinfachte Sonntagsöffnung in Tourismusregionen.
Sind Smart Stores von der Sonntagsöffnungsdebatte betroffen?
Ja, aber anders als klassische Einzelhändler. Smart Stores arbeiten personallos — deshalb greift das Argument des Arbeitnehmerschutzes nicht. In einigen Bundesländern wie Bayern, Sachsen und Schleswig-Holstein dürfen personallose Läden bereits 365 Tage im Jahr öffnen. Der Brandbrief fordert eine solche Regelung bundesweit. Für Betreiber und Gründer ist das eine große Chance.
Wann könnte ein neues Gesetz zur Sonntagsöffnung kommen?
Eine komplette Freigabe halte ich für unwahrscheinlich. Realistisch ist eine schrittweise Lockerung. Am ehesten wird eine bundesweite Sonderregelung für personallose Läden kommen — dafür gibt es den geringsten politischen Widerstand. Ich rechne damit, dass bis Ende 2027 eine klarere Rechtslage für Smart Stores existiert, entweder über eine Bundesregelung oder über weitere Anpassungen der Landesgesetze.